Land(es)krone
Wortklasse: Femininum
Land(es)krone (I)
Erklärung:
Kleinod im gemeinschaftlichen Besitz der beiden hessischen Fürstenhäuser.
Wortbildungshinweis: zu
1Krone (I).
Wort danach: Landkrug
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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