Wort davor: Landkrang
Landeskreditor
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Gläubiger eines Landes (II 1).
- Datierung: 1670
Fundstelle: BeitrNRh. 18 (1903) 128 Anm. 2
- Belegtext:
muß ... vorzüglich vor die richtige bezahlung der zinsen an die landes-creditores gesorget werden, weil sonst der landescredit sehr darunter leiden möchte
Datierung: 1757
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. XI 295
- Datierung: 1758
Fundstelle: Pütter,HistHdb. 469
Wort danach: Landeskreditwesen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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