Wort davor: Land(es)kost(en)
Landkrämer
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
umherziehender Krämer (II) auf dem Land, Dorfkrämer.
- Belegtext:
nymandt zal wider yn kellern noch in hewsern wider am margtage noch sust bey awssen dem yormargkte keyne gaste noch landcromer vorkowffen, aws genomen vnsern cromern, dy czw krome steen
Datierung: 1432
Fundstelle: KrakauZftO. 23
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- Datierung: 1579
Fundstelle: Schindler,VerbrFreib. 40
- Belegtext:
dem land-kraemer ist aller verlag und debit an tuch und wollenzeugen, dann silber, gold, seiden und anderer hochgueltiger waare bey strafe der konfiskation verboten, und soll
sein ganzer handel nur in salz, tabak, dann anderer auf dem lande gangbarer kleiner waare bestehen
Datierung: 1676?
Fundstelle: RepStaatsVerwBaiern VI 19
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- in Google Books
- Belegtext:
daß sy, landleüth oder landt-krämere, nirgend anderstwo alß in ihren läden oder heüßern und auf denen freyen jahrsmarkten dergleichen tuch verkauffen zemögen schuldig, das husieren
aber ihnen gäntzlich abgestrickt, deßgleichen auch nit befüegt sein, sich nächer alß zwo stund wegs an die statt hiezu haußheblich zusetzen und ihr krämli zetreiben
Datierung: 1706
Fundstelle: ZürichZftG. II 780
[weitere Angaben: ebd.ö.]
- Datierung: 1744
Fundstelle: CCHolsat. II 205
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1750
Region/Autor/Textsorte:
Schlesien
Fundstelle: Stern,PreußJuden III 2, 2 S. 1193
- Datierung: 1754
Fundstelle: Ludovici,KfmLex.1 III 955
- Belegtext:
landkraemer duerfen keine victualien, von welcher art sie auch sind, eintauschen
Datierung: 1763
Fundstelle: WeistNassau II 294
- Datierung: 1770
Fundstelle: BrschwWolfenbPromt. II 412
- Datierung: 1781
Fundstelle: InterlakenR. 589
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Belegtext:
landkraemer duerfen nicht ohne besondere conceßionen handeln
Datierung: 1785
Fundstelle: BrschwWolfenbPromt. IV 182
- Belegtext:
das gegenbuch eines landkraemers und handwerkers, wenn es sich in den haenden des abnehmers befindet, wider denselben einen vollen beweis macht
Datierung: 1785
Fundstelle: Fischer,KamPolR. III 184
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1803
Fundstelle: v.Berg,PolR. III 432
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- in Google Books
- Datierung: 1832
Fundstelle: Schlössing,KaufmWB. 200
Wort danach: Landkrämerei
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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