Wort davor: Land(es)kollekte

Land(es)kommissar(ius)
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Kommissar (I) in einem Land (II 1) mit je nach territorialer Behördengliederung unterschiedlichem Aufgabenbereich (Kriegswesen, Straßenbau, Mittelinstanz, Finanzverwaltung).
sprachliche Erläuterung: Grdw. tw. lat. dekliniert.
vgl. Land(es)kommissariat.

Wort danach: Land(es)kommissariat

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten