Wort davor: Land(es)kollekte
Land(es)kommissar(ius)
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Kommissar (I) in einem Land (II 1) mit je nach territorialer Behördengliederung
unterschiedlichem Aufgabenbereich (Kriegswesen, Straßenbau, Mittelinstanz, Finanzverwaltung).
sprachliche Erläuterung:
Grdw. tw. lat. dekliniert.
vgl.
Land(es)kommissariat.
- Datierung: 1633
Fundstelle: NArchSächsG. 1 (1880) 44
- Belegtext:
nicht undienlich, daß ein gewisser landkommissarius angenommen und bestellet werde, der ... bei ... militärischen verrichtungen gebraucht werden könne, ... aufsicht habe, damit
bei ... werbung und verpflegung ... alles aufrichtig hergehe, die gelder ... vermöge der ordonnance ausgegeben, rechnung davon gehalten und ... unterschleif verhütet werden möge
Datierung: 1640
Fundstelle: Meier,HannovVG. II 391
- Datierung: 1645
Region/Autor/Textsorte:
Lippe
Fundstelle: WestfForsch. 15 (1962) 162
- Datierung: 1664
Fundstelle: MIÖG. 72 (1964) 437
- Datierung: 1679
Fundstelle: Meier,HannovVG. II 392
- Datierung: 1690
Fundstelle: Goldschmidt,Mainz 126
- Belegtext:
ob ... nunmehro mit denen ... land-commissariis, so von keinen andern herrn als dem crays immediate dependiren sollen ..., fuerzugehen seye
Datierung: 1694
Fundstelle: Moser,StaatsR. 30 S. 118
- Datierung: 1695
Fundstelle: Knapp,BeitrRWG. 64 Anm. 1
- Belegtext:
rat und landkommissarius
Datierung: 1701
Region/Autor/Textsorte:
Nassau
Fundstelle: Siegerland 19 (1937) 60
- Datierung: 1712
Fundstelle: Moser,RStändeLand. 176
- Datierung: 1748
Fundstelle: SammlBadDurlach III 97
- Datierung: 1765
Fundstelle: SystSammlSchleswH. I 117
- Datierung: 1779
Fundstelle: JbGoetheG.2 1 (1936) 131
- Belegtext:
unter die herumreisenden beamte gehoeren die land- und marschkommissaere
Datierung: 1783
Fundstelle: Elsaeßer,Kanzlei. 93
Faksimile
- Datierung: 1804
Region/Autor/Textsorte:
Bayern
Fundstelle: v.Berg,PolR. IV 252 u. 254 (Aufgabenkatalog)
- Belegtext:
die landes-commissaere sollen ... zwischen dem collegium und den beamten die mobilien mittel-organe seyn ... sie sollen nicht blos in der stadt bey dem collegium sich aufhalten,
sondern in dem districte selbst wohnen, der ihrer aufsicht anvertraut ist
Datierung: 1804
Region/Autor/Textsorte:
Bayern
Fundstelle: v.Berg,PolR. IV 253
Faksimile
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- Belegtext:
alle maasregeln zur sicherstellung der armeebeduerfnisse und der wohlfahrt des heeres sind dem oberfeldherrn mit beachtung der eigenthumsrechte und unter dem noethigen benehmen mit den landes-commissarien
lediglich ueberlassen
Datierung: 1818
Fundstelle: ProtBundesversamml. VI 274
Wort danach: Land(es)kommissariat
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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