Landknechtswirt
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Wirt einer Winkelherberge, in der sich vornehmlich vagabundierende Landesknechte (I 1) oder Gartbrüder
aufhalten.
vgl.
Landesknechtvater.
Wort danach: Land(es)kollekte
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten