Landesknechtoberst
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Befehlhaber (VI), Kriegsoberster (I) eines Regiments zu Fuß.
Wortbildungshinweis: zu
Land(es)knecht (I 1).
Wort danach: Landesknechtvater
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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