Wort davor: Landesknecht(s)hauptmann

Landknecht(s)lohn
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Entgelt eines Landesknechts (II).

Wort danach: Landesknechtoberst

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten