Wort davor: Land(es)kind
Land(es)kirche
Wortklasse: Femininum
Land(es)kirche (I)
Erklärung:
Kirchengebäude auf dem Land, Ggs. Stadtkirche.
Wortbildungshinweis: zu
Kirche (I).
Land(es)kirche (II)
Erklärung:
örtliche Kirchengemeinde.
Wortbildungshinweis: zu
Kirche (III 1).
Land(es)kirche (II 1)
Erklärung:
auf dem Land.
Land(es)kirche (II 2)
Erklärung:
innerhalb eines Territoriums.
Land(es)kirche (III)
Erklärung:
durch Zusammenschluß evangelischer Kirchengemeinden ( Kirche III 1) innerhalb eines Landes
(II 1) entstandene kirchliche Organisationseinheit unter dem Schutz und der Kirchenregierung (I) des Landesherrn
(I) als Landesbischof (II).
Wortbildungshinweis: zu
Kirche (III 4).
- Datierung: 1785
Fundstelle: Fischer,KamPolR. I 657
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1797
Fundstelle: BadKirchInstr. 4
- Datierung: 1807
Fundstelle: SammlBadStBl. I 342
- Belegtext:
landes- oder provinzial-kirchen ..., die weder durch abschiede noch verträge noch stillschweigend ihr collegial-recht an den landesherrn übertragen haben
und in unverjährtem besitze der kirchen-regierung sich befinden
Datierung: 1818
Fundstelle: Göbell,RhWKO. II 111
- Datierung: 1818
Fundstelle: Göbell,RhWKO. II 140
- Belegtext:
der ... rechtsgrund, aus welchem den evangelischen regenten evangelischer staaten die ausuebung der kirchengewalt zusteht, nehmlich die freywillige uebertragung derselben von seiten ihrer landeskirche
Datierung: 1818
Fundstelle: Weber,SachsKR. I 1 S. 8
- Datierung: 1820
Fundstelle: Reyscher,Ges. IX 503
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
der könig zugleich oberster bischof der protestantischen landeskirche ist
Datierung: 1827
Fundstelle: Rudhart,Finanzverw. 202
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Belegtext:
nur nach protestantischen kirchenrechte kann sonach dem landesherrn das recht zukommen, daß er seine sogenannte landeskirche abschließe und abgränze
Datierung: 1829
Fundstelle: Josephinismus V 371
- Belegtext:
die evangelische kirche ist die landeskirche, und sie wird, wenn ihre dotationen ... unzureichend sind, aus den landeseinkuenften unterhalten. doch genießen auch alle andern kirchen
den schutz des staats und volle gewissensfreiheit
Datierung: 1829
Region/Autor/Textsorte:
Meiningen
Fundstelle: Pölitz,Verf. I 2 S. 837
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- in Google Books
- Datierung: 1831
Fundstelle: Mohl,WürtStR. II 510
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Wort danach: Landeskirchenregiment
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten