Landjägerei
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
Gesamtheit der im Dienst eines Fürsten oder einer Behörde stehenden Forst- und Jagdbeamten, deren Aufgabenbereich sich insb. auf das flache Land erstreckt (Ggs. Hofjägerei),
auch die dafür zuständige Behörde.
Wortbildungshinweis: zu
Jägerei (III).
Wort danach: Landjägermeisteramt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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