Wort davor: Landeshulderherr

Land(es)huldigung
Wortklasse: Femininum

Land(es)huldigung (I)
Erklärung: das von den Landesuntertanen dem Landesherrn (I) zu leistende Treuegelöbnis.

Land(es)huldigung (II)
Erklärung: der von der Landesobrigkeit den Landesuntertanen gewährte Schutz, insb. nach Straftaten durch die Wiederaufnahme des Täters in die Landeshuld.
vgl. Landwinnung (IV).

Wort danach: Landeshuldigungseid

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