Landeshuld
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
Gewährung von Schutz und Frieden in einem Land (II 1), auch Begnadigung.
vgl.
Land(es)huldigung (II).
Wort danach: Landeshulde
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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