Wort davor: Land(es)hofrichter

Landeshoheit
Wortklasse: Femininum
Erklärung: die Gesamtheit der einem Landesherrn (I) zustehenden Rechte über Land und Leute, Landesherrschaft (II).

Wort danach: Land(es)holde

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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