Wort davor: landhofgerichtlich

Land(es)hofmeister
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: weltlicher Hof- und Landesbeamter im Dienste eines weltlichen oder geistlichen Fürsten mit umfassenden Befugnissen im Gerichts- und Verwaltungsbereich.

Wort danach: Land(es)hofmeisteramt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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