Wort davor: Landheuer
Land(es)hilfe
Wortklasse: Femininum
Land(es)hilfe (I)
Erklärung:
(außerordentliche) Landessteuer.
- Belegtext:
mit der lanthülff, stewer vnd dinsten
Datierung: 1458
Fundstelle: FRAustr. 42 S. 268
- Belegtext:
die lanndhilff vil ein geringer ist dann die jerlich steur
Datierung: um 1530
Fundstelle: RTAugsbUB. II 731
- Datierung: um 1530
Fundstelle: RTAugsbUB. II 735
- Belegtext:
das die landhilf und steur nindert dann auf den hofstat zu notturft der camern zusamenpringen ains vorrats und abledigung der verpfendung gebraucht werde
Datierung: 1537
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 250
Faksimile
- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Datierung: 1573
Region/Autor/Textsorte:
Rostock
Fundstelle: Cramer,Neb. 112 S. 521
- Belegtext:
so lang dise landthilff weret, jre fe. g. sie die getrewe vnderthonen ausserthalb grosser ... landtnot ... ferners nicht beschweren [wird]
Datierung: 1588
Fundstelle: Gut,BadLandtage 286
- Datierung: 1593
Fundstelle: HadelnPriv. 122
Faksimile
- Belegtext:
einziehung schuldiger reichs- und landhülfen
Datierung: 1604
Fundstelle: WürtLTA.2 II 383
- Datierung: 1771
Fundstelle: HambGSamml. IX 13
Land(es)hilfe (II)
Erklärung:
Recht auf die Erhebung der Landeshilfe (I).
Land(es)hilfe (III)
Erklärung:
Unterstützung Bedürftiger aus Landesmitteln.
Wort danach: landhofgerichtlich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten