Landesherrlichkeit
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
Gesamtheit der Rechte eines Landesherrn (I) über Land und Leute.
vgl.
Landeshoheit,
Landesoberherrlichkeit.
Wortbildungshinweis: zu
Herrlichkeit (I).
Wort danach: Land(es)herrschaft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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