Wort davor: Landesherberge
Land(es)herkommen
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
Herkommen (II), Gewohnheitsrecht in einem Land (II 1), Landesbrauch
(I), Landesgebrauch.
- Belegtext:
meynt, der also das gewant virstolen hait, sint dem mal er eyn gesessen man sy, daz gericht hab in vervestet zu unrecht und ime sin gut gnomen wider recht und lantherkomen
Datierung: um 1400
Fundstelle: Erler,Ingelh. III 290
- Belegtext:
denen rechten und ueblichen landesherkommen nach ... verfahren werden solle
Datierung: 1721
Fundstelle: SystSammlSchleswH. II 238
- Belegtext:
dieß gerichte sollte ... buergerliche und lehns sachen ... nach dem schwerinschen rechte, jedoch mit bestaendiger beobachtung des landesherkommens, entscheiden
Datierung: 1788
Fundstelle: Gadebusch,Staatskunde II 244
- Belegtext:
ein landes-herkommen, welches bekanntlich durch die ueberhauptige observanz unangesehen einiger wenigen widersprueche begruendet wird
Datierung: 1796
Fundstelle: Bewer,Samml. II 130
- Datierung: 1799
Fundstelle: Hagemann,PractErört. II 94
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Datierung: 1802
Fundstelle: Runde,Beitr. II 164
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Datierung: 1802
Fundstelle: v.Berg,PolR. I 33
- Datierung: 1804
Fundstelle: Gönner,StaatsR. 575
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
am richtigsten entscheidet landesherkommen und gesetz
Datierung: 1824
Fundstelle: Mittermaier,PrivR. 225
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
Wort danach: Land(es)herr
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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