Wort davor: Landeshäupting
landeshauptlich
Wortklasse: Adjektiv
Erklärung:
wie landeshauptmännisch.
- Belegtext:
die zweyte instantz oder gerichts-stand geschicht vor dem landshauptlichen ordinar-gericht ueber die herren und landleute, ueber ihre diener und deß adels wie auch ueber andre derselben jurisdiction untergebene leute
Datierung: 1680
Fundstelle: Valvasor,Krain III 1 S. 94
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- digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
Wort danach: Land(es)hauptmann
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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