Wort davor: Landeshauptmannsverweser

Landhaus
Wortklasse: Neutrum

Landhaus (I)
Erklärung: 1Haus (II) als Sitz der Landesstände, ua. auch als Gerichtsstätte; für Österreich vgl. CAustr. I 731ff.
bedeutungsverwandt: Landständehaus.

Landhaus (II)
Erklärung: Gemeindehaus, hier als Gerichtsort.
Landhaus (III)
Erklärung: Gebäude, das (zB. als Waffenlager) der Landesverteidigung dient.
Landhaus (IV)
Erklärung: Landschänke.

Wort danach: Landhäusling

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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