Wort davor: Land(es)grenze
Landgrenzenhoheit
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
die Landesgrenze betreffendes Hoheitsrecht.
- Belegtext:
das auch die bayrischen den österreichischen landleuthen, unterthanen aigenthumliche waldt gehülz, grünt und poden, auch wiltpänn und geiayder, fürnemlich der kay. mt. landtgränizenhochait
und regalia mit gewalt einziehen und schmelern
Datierung: 1581
Fundstelle: Strnadt,Grenzbeschr. 446
Wort danach: Land(es)grenzsache
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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