Wort davor: Landgraf(en)tum
Land(es)gravamen
Wortklasse: Neutrum
sprachliche Erläuterung:
Grdw. zu lateinisch gravamen 'drückende Last' und häufig lateinisch dekliniert.
Land(es)gravamen (I)
Erklärung:
von den Untertanen eines Landes zu erbringende Abgabe, Landesbeschwerde (I 1).
Land(es)gravamen (II)
Erklärung:
Klage der Landesstände oder das ganze Land betreffende Beschwerde
(II) gegen den Landesherrn (I), Landesbeschwerde (II).
- Belegtext:
ein land-gravamen oder stände-sache
Datierung: 1670
Fundstelle: PreußKathKi. I 241
- Datierung: 1701
Fundstelle: AltenburgSamml. I 181
- Belegtext:
eine land-klage oder landes-grauamen
Datierung: 1733
Fundstelle: Ludewig,Anzeigen I 644
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1750
Fundstelle: Moser,Kanzlei 470
- Belegtext:
processe ... werden ..., wenn die sache ... zu einem landes-gravamine qualifiziret waere, auf ritter- und landschafftliche kosten ... gefuehret
Datierung: 1755
Region/Autor/Textsorte:
Mecklenburg
Fundstelle: Moser,RStändeLand. 871
- Belegtext:
es will jemand von denen landesbeschwerden unterrichtet seyn; so sucht der eine unter: gravamina ... oder: landesbeschwerden oder: landes-gravamina
Datierung: 1773
Fundstelle: Moser,Kanzleiverwandte 37
Land(es)gravamen (III)
Erklärung:
Beeinträchtigung, Belastung (I) der Landeseinwohner (I).
Wort danach: Land(es)grenze
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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