Landgräfin
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
Gemahlin des Landesgrafen (I).
sprachliche Erläuterung:
auch latinisiert zu lan(t)grauia (DiefenbGl. 317).
Wort danach: landgräfisch
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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