Wort davor: land(es)gewöhnlich

Landgifter
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: wer Zinsgut überträgt.
Wortbildungshinweis: zu Gifter (I).

Wort danach: Landgifterei

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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