Wort davor: Landgewerf

Land(es)gewicht
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: die für einen Land(esteil) gültige Gewichtsnorm ( Gewicht IV), auch das Mustergewicht und das nach diesem geeichte Gewichtsstück ( Gewicht I).

Wort danach: Landgewissen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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