Wort davor: Land(es)gewährde

landgewährdig
Wortklasse: Adjektiv
Erklärung: der Ersitzung (I) unterliegend.
Wortbildungshinweis: zu Land(es)gewährde (I).

Wort danach: Landgewehrde

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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