Land(es)gewährde
Wortklasse: Femininum
Wortbildungshinweis: zu
Gewährde (II).
Land(es)gewährde (I)
Erklärung:
ungestörter langjähriger Besitz, der zur Ersitzung (I) führt, sowie die damit verbundene Rechtsstellung, tw. auch syn.
mit Ersitzung (I) bzw. Verjährung.
vgl.
Land(es)gewähr (I 1).
Wort danach: landgewährdig
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