Wort davor: Land(es)gewähr

Land(es)gewährde
Wortklasse: Femininum
Wortbildungshinweis: zu Gewährde (II).

Land(es)gewährde (I)
Erklärung: ungestörter langjähriger Besitz, der zur Ersitzung (I) führt, sowie die damit verbundene Rechtsstellung, tw. auch syn. mit Ersitzung (I) bzw. Verjährung.
vgl. Land(es)gewähr (I 1).

Land(es)gewährde (II)
Erklärung: Ersitzungsfrist, idR. zehn Jahre.
vgl. Land(es)gewähr (I 2).

Wort danach: landgewährdig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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