Wort davor: Landesgevollmächtigte

Land(es)gewähr
Wortklasse: Femininum und Neutrum

Land(es)gewähr (I)
Wortbildungshinweis: zu Gewähr (III).

Land(es)gewähr (I 1)
Erklärung: Recht auf den unangefochtenen Besitz von Grund und Boden, insb. durch Fristablauf ( Ersitzung I).

Land(es)gewähr (I 2)
Erklärung: Frist, nach deren Ablauf die Landesgewähr (I 1) besteht.
Land(es)gewähr (II)
Erklärung: Gewährleistungspflicht.
vgl. Land(es)währ(e).
Wortbildungshinweis: zu Gewähr (VI).

Wort danach: Land(es)gewährde

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten