Wort davor: Landgerichtsurteil

Land(es)gerichtsverwalter
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Vorsteher eines Landesgerichts (I), der für den Inhaber der Gerichtsgewalt (II) dessen Aufgaben als Gerichtsherr (I) u./od. obrigkeitliche Verwaltungsaufgaben im Landesgericht (II) wahrnimmt.
vgl. Gerichtsverwalter.

Wort danach: Landgerichtsverwaltung

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