Land(es)gerichtsverwalter
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Vorsteher eines Landesgerichts (I), der für den Inhaber der Gerichtsgewalt
(II) dessen Aufgaben als Gerichtsherr (I) u./od. obrigkeitliche Verwaltungsaufgaben im Landesgericht
(II) wahrnimmt.
vgl.
Gerichtsverwalter.
Wort danach: Landgerichtsverwaltung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten