Wort davor: Landgerichtsteiding

Landgerichtsteidingbuch
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: bei einem Landesgericht (I) über Gerichtsfälle (II) geführtes Gerichtsbuch (I).

Wort danach: Landgerichtstermin

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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