Wort davor: Landgerichtsstellung

Landgerichtsstrafe
Wortklasse: Femininum
Erklärung: an ein Landesgericht (I) zu zahlende Geldstrafe.
vgl. Gerichtsstrafe.

Wort danach: Landgerichtsstube

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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