Wort davor: Landgerichtsspruch
Landgerichtsstab
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Gerichtsstab (I) eines Landesgerichts (I).
Landgerichtsstab (I)
Wortbildungshinweis: zu
Gerichtsstab (I 1).
- Belegtext:
wann ... dieselben [Beisitzer] ueber ... schrifftliche ersuchung auff einen gewissen tag zusammen kommen, wird durch das land-gericht ... auß ihnen ein gedings-schreiber benennt
und ihme ... der landgerichts-staab ... eingehaendigt
Fundstelle: NÖLGO. 1656(CAustr.) 675
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Landgerichtsstab (II)
Erklärung:
Gericht.
vgl.
Land(es)gerichtsschranne (II).
Wortbildungshinweis: zu
Gerichtsstab (I 3).
Wort danach: Landgerichtsstein
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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