Wort davor: Landgerichtsprozeß

Landgerichtsrecht
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: das in einem Landesgericht (I) gepflegte und im Landesgericht (II) geltende Recht.
vgl. Gerichtsrecht (I).

Wort danach: Land(es)gerichtsrichter

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