Wort davor: Landgerichtsoffiziant

Land(es)gericht(s)ordnung
Wortklasse: Femininum
Erklärung: Satzung zur Regelung des durch ein Landesgericht (I) in seinem Bezirk ( Landesgericht II) oder in einem Landesteil angewandten Rechts, auch das die Satzung enthaltende Buch (II 1).

Wort danach: Landgerichtsperson

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