Landgerichtsnotar
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Notar am Landesgericht (I).
sprachliche Erläuterung:
Grdw. bis Ende 18. Jh. lat. dekliniert.
Wort danach: Landgerichtsnotdurft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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