Wort davor: landgericht(s)mäßig

Landgerichtsnotar
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Notar am Landesgericht (I).
sprachliche Erläuterung: Grdw. bis Ende 18. Jh. lat. dekliniert.

Wort danach: Landgerichtsnotdurft

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