Wort davor: Landgerichtsnotar

Landgerichtsnotdurft
Wortklasse: Femininum
Erklärung: Bedarf eines Landesgerichts (I) an Dienstleistung (II).

Wort danach: Land(es)gerichtsobrigkeit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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