landgericht(s)mäßig
Wortklasse: Adjektiv und Adverb
Erklärung:
der Gerichtsbarkeit (II) eines Landesgerichts
(I) unterfallend.
landgericht(s)mäßig (I)
Erklärung:
von einer Person.
Wort danach: Landgerichtsnotar
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