Wort davor: Landgerichtsmarkstein

landgericht(s)mäßig
Wortklasse: Adjektiv und Adverb
Erklärung: der Gerichtsbarkeit (II) eines Landesgerichts (I) unterfallend.

landgericht(s)mäßig (I)
Erklärung: von einer Person.

landgericht(s)mäßig (II)
Erklärung: von einer Handlung.

Wort danach: Landgerichtsnotar

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