Wort davor: Landgerichtsmantel

Landgerichtsmark
Wortklasse: Femininum oder Neutrum
Erklärung: Grenze (I 1) eines Landesgerichts (II).
vgl. Gerichtsmark.

Wort danach: Landgerichtsmarkstein

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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