Landgerichtsmann
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
wie Landgerichter (I).
sprachliche Erläuterung:
pl. Landgerichtsleute.
vgl.
Gerichtsleute (II),
Gerichtsmann (II).
Wort danach: Landgerichtsmantel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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