Wort davor: Landgerichtsinsiegel

landgerichtisch
Wortklasse: Adjektiv
Erklärung: im Landesgericht (II) ansässig oder gelegen, auf ein Landesgericht (II) bezogen.
vgl. land(es)gerichtlich.

Wort danach: Landgerichtische

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten