Wort davor: Landgericht(s)haus

Land(es)gericht(s)herr
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Gerichtsherr (I), Inhaber der Gerichts- und Herrschergewalt in einem Landesgericht (II).

Wort danach: Landgerichtsherrschaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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