Landgerichtsfall
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Rechts- und Verwaltungssache, die zur Zuständigkeit eines Landesgerichts (I) gehört.
vgl.
Gerichtsfall (II),
Landgerichtshandel,
Land(es)gericht(s)handlung,
Landgerichtssache.
Wort danach: Landgerichtsflecken
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten