Wort davor: Landgerichtsbrüche

Land(es)gericht(s)buch
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: Buch (II 1 - 3), in das das im Landesgericht (I) geltende Recht und/oder durch das Landesgericht getroffene Entscheidungen und/oder vor dem Landesgericht abgeschlossene Rechtsgeschäfte eingetragen werden.

Wort danach: Landgerichtsbüchel

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