Landgerichter
Wortklasse: Maskulinum
Landgerichter (I)
Erklärung:
Einwohner eines Landesgerichts (II).
vgl.
Landgerichtsangehörige,
Landgerichtsbauer,
Landgerichtsinsasse.
Wort danach: Landgerichtsfall
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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