Wort davor: Landgenächte

Land(es)genosse
Wortklasse: Maskulinum

Land(es)genosse (I)
Erklärung: der ständisch über dem gemeinen Bauern stehende Volleigentümer eines Freiguts (I).

Land(es)genosse (II)
Erklärung: wer im gleichen Land (II 1) ansässig ist, Landsmann.

Wort danach: Land(es)gerechtigkeit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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