Landgemäre
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
Grenze (I 1) eines Landes (II 1).
sprachliche Erläuterung:
nur ae. belegt; zu 2Gemäre (vgl. dazu Holthausen,AeEtymWB. 212).
Wort danach: Landgemärke
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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