Wort davor: land(es)geboren

Land(es)gebot
Wortklasse: Neutrum

Land(es)gebot (I)
Erklärung: ursprünglich landesherrliche Einzelverfügung wie Landbot (I) und Gebot (I), später wie Gebot (III 1) landesherrliches Gesetz (I).
Sachhinweis: H. Schlosser, Rechtsgewalt u. Rechtsbildung im ausgehenden MA./ZRG.2 Germ. 100 (1983) 9ff.

Land(es)gebot (II)
Erklärung: einfaches gerichtliches Gebot (V).
Land(es)gebot (III)
Erklärung: das vierte oder große Gebot (V) zu einem Gerichtstermin, auf Grund dessen der Kläger in den Besitz der streitigen Sache eingewiesen werden kann.
Land(es)gebot (IV)
Erklärung: allgemeiner Landestag, Landesversammlung.
Wortbildungshinweis: zu Gebot (IV 2).

Wort danach: Landgebotstag

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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