Landgebrechenbuch
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
Buch (I) zur Eintragung von Beschwerden der Landesstände.
vgl.
Gebrechenbuch (II).
Wort danach: Land(es)gebrest(en)
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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