Wort davor: Landgebotstag
Land(es)gebrauch
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
überliefertes und idR. mündlich gewiesenes, nur tw. schriftlich aufgezeichnetes rechtliches Herkommen (II) für den
Bereich eines Landes (II 1) im Unterschied zum römischem oder gesetztem Recht.
vgl.
Land(es)brauch (I),
Land(es)herkommen.
Wortbildungshinweis: zu
Gebrauch (III).
- Belegtext:
solchs widder den gemeinen landsgebrauch des furstenthumbs sey
Datierung: 1485
Fundstelle: MittOsterland 11 (1907) 188
- Belegtext:
noch gelegenheit und gestalt der zit und landesgebrüch so hatten sú ein nuwe ordenung ... angesatzt
Datierung: 1488
Fundstelle: SchlettstStR. 906
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- Belegtext:
nun hat man in den alten reformationen des landtgerichts ein sonderlichen articul, das die geschriebenen recht wider den alten landtsgeprauch nit stat haben sollen
Datierung: um 1536
Fundstelle: Senckenb.,KaisG. Anh. 38
- Belegtext:
[Übschr.:] wie nach dem landsgebrauch in Bairn die erben an die keuf steen mügen
Datierung: 1553
Fundstelle: QNPrivatR. II 1 S. 182
- Belegtext:
dweill in den gerichten nit allein nach gemeinen beschriebenen rechten, sonder auch nach alten guten gewohnheit pfleget geurthelt zu werden und dann hiebevor vill reden von dieser lanthgepreuchen
fürgefallen, aber dannoch nit eigentlich angezeigt werden mogen, ob dieselben also jeder zeit gehalten oder danach geurtheilt worden, zudem unbewußt, ob solliche gepreuch der pillichkeit gemeß, [sollen diese aufgezeichnet werden]
Datierung: 1567
Region/Autor/Textsorte:
Münster
Fundstelle: Bartmann,MünsterLGO. S. 300
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- Belegtext:
nha oldem herkamen und landesgebrucke
Datierung: 1572
Fundstelle: NordstrandLR.(nd.) 137
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
dise ... bleiben zu lassen bei allen den rechten freyheiten, gueten gewonhaiten und landtsgebreuchen, als das von alter herkomen ist
Datierung: 1593
Fundstelle: AktGegenref.2 I 87
- Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: NördlingenStR. 339
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- Belegtext:
jre fuer uhndencklichen jahren her rhuewig hergebrachte landsgebrauch
Datierung: 1609
Fundstelle: Mader,ReichsrMag. III 16
- Belegtext:
der uralte landsgebrauch und löblich herkhomen
Datierung: 1609
Fundstelle: Wesener,ErbrechtÖsterr. 54 Anm. 44
- Datierung: 1619
Fundstelle: GeldernLR. 596
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
ist es ... zur zeit vndt fuer diesmahl bey solchem hergebrachten landtgebrauche von vnß gelassen ... worden
Datierung: 1621
Fundstelle: HambGSamml. X 458
- Belegtext:
alle saeken ..., soo in desen landt-rechte ... niet begrepen zijn, sullen [na] keyserlijken beschreven rechten, loffelijcken landt-ghebruycken und na andere reden und billickheyden gerichtet ... werden
Datierung: 1639
Fundstelle: Schlüter,WestfProvR. II 89
- Belegtext:
geschworne, der rechten und landsgebrauch erfahrne ... raethe ... verordnen
Datierung: 1655
Fundstelle: CAustr. III 157
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1658
Fundstelle: Wigand,Denkw. 51
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- Belegtext:
ist ain ieder, so in dißem gericht mit aignen rauch wohnt ..., die außträg und gemaine landsgebreüch anzuhörn schuldig
Datierung: 1667
Region/Autor/Textsorte:
Innviertel
Fundstelle: ÖW. XV 17
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
consuetudo generalis, est quasi lex non scripta, (vulgò ein allgemeiner landes-gebrauch) omnes homines in toto regno vel provincia obligans ad oboedientiam, dum vim legis habet
Datierung: 1688
Fundstelle: Beckmann,Idea 76
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
es sollen aber unsere cantzler und raehte in sachen, die ... auff dem landesgebrauche gegruendet, ... keinem theil muhtwilliges rechten gestatten, sondern macht haben, dieselben davon abzuweisen
Datierung: 1700
Fundstelle: CCMarch. II 1 Sp. 229
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
werden die gemaine beschribne rechten beobachtet, insofern selbe nit durch das ius statutarium oder den landts gebrauch abgeändert worden
Datierung: 1740
Fundstelle: Burmeister,VorarlbLandsbr. 75
- Belegtext:
landes-gebrauch oder bestaendiges herkommen
Datierung: 1780
Fundstelle: Gabcke,DorfBauernR. 44
- Belegtext:
eine solche rechtlich erwiesene observanz schraenkt sich doch blos auf das amt oder kirchspiel oder dorf ein, wo sie hergebracht ist, und kann keinesweges ... zum beweise eines allgemeinen landesgebrauchs benutzt werden
Datierung: 1799
Fundstelle: Hagemann,PractErört. II 95
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Belegtext:
die zweite classe unserer rechtsquellen ist die gewohnheit oder der landesgebrauch, die rechtssitte
Datierung: 1821
Fundstelle: StaatsbMag. I 366
Wort danach: Land(es)gebraucher
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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