Wort davor: Landgebäu

Landgebauer
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Landesmann (II).
Wortbildungshinweis: zu 1Gebauer (I 1).

Wort danach: Land(es)gebiet

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten