Wort davor: Landgarbteil

landgätlich
Wortklasse: Adjektiv
Erklärung: landesüblich.
Wortbildungshinweis: zu gätlich.

Wort danach: Landgatter

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten