Wort davor: Landgarbenwein
Landgarber
Wortklasse: Maskulinum
Landgarber (I)
Erklärung:
obrigkeitlich bestellter geschworener Aufseher über das Einsammeln der Landgarbe (I).
- Datierung: 1466
Fundstelle: SchwäbWB. IV 956
- Belegtext:
den geschwornen landgarber oder zehender oder den amptmann ains jeden flecken
Datierung: 1479
Fundstelle: WürtLändlRQ. II 671
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- Datierung: 1545
Fundstelle: HeiligkreuztalUB. II 464
- Belegtext:
sollen ... fromme redlich personen zu kornmesser, zehend samler, landtgerber, troescher vnnd strowmaier, auch barn knecht von den gerichten ... erkießt ... werden
Datierung: 1551
Fundstelle: Reyscher,Ges. XVI 1 S. 23
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- Belegtext:
wo es die landgarben gibt, soll dieselbige der mair mit wissen des landgarbers aus ieder jauchart ... besonder nemen und nit ... auf ein acker zusamensparen
Datierung: um 1568
Fundstelle: WürtLändlRQ. II 689
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- Belegtext:
land-garbe ist ein gewisser antheil an fruechten oder wein oder andern zuwachs, so jaehrlich dem grund-herrn von dem land-garber ... dem grund und acker nach abgestattet werden
muß; und betraeget solches die helffte, das drittheil, viertheil und fuenffte theil, wornach auch solche gueter, welche dergleichen beschwerung haben, halb-, drey-, vier- und fuenfftheilige genennet werden
Datierung: 1737
Fundstelle: Zedler XVI 417
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Landgarber (II)
Erklärung:
seit dem 18. Jh. Bez. für einen Landgarbenbeständer.
- Belegtext:
traegt ein colonus partiarius einiger orten den nahmen eines landgarbers, weil der in dem 3. oder 4. theil der fruechte bestehende pacht, welchen ein colonus abtragen muß, die
landgarbe von einem drittheiligen oder viertheiligen hoff genennt wird
Datierung: 1769
Fundstelle: Lennep,LandsiedelR. 205 Anm. 17
- Datierung: 1777
Fundstelle: Adelung III 34
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Wort danach: Landgarbfrucht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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